Lieferketten, auch „Supply Chains“ genannt, sind komplexe Netzwerke aus verschiedenen Akteuren, die gemeinsam entlang einer Wertschöpfungskette agieren. Ihr Ziel ist es, die einzelnen Rohstoffe zu fertigen Produkten zu verarbeiten und eine reibungslose Bereitstellung sicherzustellen. Ihr Fokus liegt dabei auf der logistischen Koordination und einem effizienten Materialfluss. So wird eine kontinuierliche Versorgung des Handels, sowie eine direkte Lieferung an die Endkundschaft gewährleistet.
Zu den zentralen Akteuren innerhalb der Lieferkette zählen Hersteller, Handelsunternehmen als auch Logistikdienstleister. Globale Lieferketten erstrecken sich über mehrere Nationen oder gar Kontinente, da aus Kosten- und Effizienzgründen verschiedene Produktionsprozesse in unterschiedlichen Regionen stattfinden. Rund 80% des weltweiten Handels sind in globale Wertschöpfungsketten eingebunden.
Eine Wertschöpfungskette umfasst die Abfolge sämtlicher Prozesse (Produktion, Vermarktung, Auslieferung, etc.), die zur Entstehung und
Wertsteigerung eines Produkts beitragen. Neben den physischen Abläufen berücksichtigt sie auch betriebswirtschaftliche Faktoren, wie Forschung, Marketing oder Kundenservice. Im Unterschied zur Lieferkette, die sich hauptsächlich auf die logistische und organisatorische Steuerung von Güterflüssen fokussiert, bildet die Wertschöpfungskette den gesamten Prozess der Wertsteigerung eines Produkts ab.
Die Herstellung einer Marmelade durchläuft mehrere Stationen, bevor sie im Supermarktregal steht. Entlang der Lieferkette sind verschiedene Akteure tätig - von der Obsternte bis hin zum Verkauf an den Endkunden.
Früchte, wie Erdbeeren, Aprikosen oder Himbeeren werden auf Obstplantagen angebaut und zum optimalen Reifezeitpunkt geerntet.
Die geernteten Früchte werden in Kühlhäuser oder Lagereinrichtungen transportiert, um die Frische zu bewahren, bevor sie weiterverarbeitet werden.
In einer Marmeladenfabrik werden die Früchte gewaschen, zerkleinert und mit Zucker vermischt, um die Marmelade herzustellen.
Die Fruchtmischung wird gekocht, bis die gewünschte Konsistenz erreicht ist. Anschließend wird die Marmelade in Gläser abgefüllt und luftdicht versiegelt.
Die abgefüllten Gläser werden nun etikettiert, verpackt und für den Versand vorbereitet.
Die fertige Marmelade wird an Großhändler, Einzelhändler und Supermärkte geliefert, wo sie schließlich in den Regalen für den Endverbraucher zum Kauf bereitsteht.
"Global“ bezeichnet alles, was die gesamte Welt betrifft. Daher umfasst die globale Wirtschaft die weltweiten wirtschaftlichen Beziehungen und Verflechtungen zwischen den verschiedenen Staaten der Erde. Diese Kooperationen beruhen auf grenzüberschreitenden Aktivitäten in den Bereichen Außenhandel, Informationsaustausch, Investitionen, Technologieübertragung und Arbeitsteilung. Im Rahmen der globalen Arbeitsteilung spezialisiert sich diejenige Wirtschaftsregion auf eine Produktion, die ökonomisch am effizientesten ist – das heißt, die geringsten
Produktionskosten verursacht. In der Regel bedeutet dies eine Verlagerung von Produktionsstätten aus Hochlohn- in Niedriglohnländer. Neben niedrigeren Arbeitskosten gelten auch weniger strenge Umweltauflagen und Sicherheitsvorschriften als Vorteile dieser Strategie. Die Auslagerung von Produktionsprozessen, insbesondere nach China oder Indien, verschafft Unternehmen einen deutlichen Wettbewerbsvorteil: Die globale Mobilität von Kapital und Produktion führt zu höheren Produktivitäts- und Wachstumsraten. Zudem begünstigt der internationale Wettbewerb technologische Fortschritte sowie kreative Innovationen.
Auf der anderen Seite ergeben sich jedoch Nachteile wie lange Transportwege, Kommunikationsprobleme sowie ein erhöhter CO₂-Ausstoß und andere umweltschädliche Emissionen, die den Klimawandel weiter beschleunigen. Zudem verliert Deutschland zunehmend wertvolles Know-how, wodurch es wirtschaftlich attraktiver erscheint, von den Spezialisierungen anderer Regionen zu profitieren. Die Globalisierung der Lieferketten hat zur Folge, dass unser Wohlstand stark von den wirtschaftlichen Entwicklungen in Schwellen- und Entwicklungsländern abhängt.
Ausgenommen von diesen Verlagerungen bleiben vor allem Produktionsprozesse mit hoher Wertschöpfung oder besonders komplexe Fertigungen, die weiterhin in Europa angesiedelt bleiben.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat, hat das Ziel, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten zu verbessern. Es verpflichtet Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten, ihre Geschäftspraktiken dahingehend zu überprüfen, inwieweit sie zu Menschenrechtsverletzungen oder Umweltgefährdungen beitragen könnten. Diese Sorgfaltspflicht erstreckt sich über die gesamte Lieferkette – vom Rohstoffabbau bis zum fertigen Endprodukt. Unternehmen sind angehalten, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße gegen grundlegende Menschenrechtsstandards zu verhindern. Dazu zählen unter anderem das Verbot von Kinderarbeit, der Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit, die Freiheit von Diskriminierung, der Schutz vor widerrechtlichem Landentzug, der Arbeitsschutz zur
Vermeidung gesundheitlicher Gefahren, das Verbot des Vorenthalten eines angemessenen Lohns, das Recht auf Bildung von Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen sowie der Schutz vor Folter. Im Umweltbereich müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie keine schädlichen Bodenveränderungen, Gewässerverunreinigungen oder übermäßigen Wasserverbrauch verursachen, die die Lebensgrundlagen der Menschen beeinträchtigen könnten. Zudem sind sie verpflichtet, die Bestimmungen internationaler Umweltabkommen wie dem Minamata-Übereinkommen über Quecksilber, dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe und dem Basler Übereinkommen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und deren Entsorgung einzuhalten.
Ein weiterer zentraler Aspekt des Gesetzes ist die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus. Dieser ermöglicht es Betroffenen, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beschwerden einzureichen oder vor deutschen Gerichten zu klagen. Das BAFA ist für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes zuständig und kann bei Verstößen entsprechende Sanktionen verhängen. Durch diese Regelungen sollen Unternehmen dazu beitragen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern und zu
minimieren, um so zu einer gerechteren und nachhaltigeren globalen Wirtschaft beizutragen.
Das Minamata-Übereinkommen ist ein globales Abkommen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Quecksilber. Es wurde 2013 in der japanischen Stadt Minamata unterzeichnet, die in den 1950er Jahren durch eine verheerende Quecksilbervergiftung bekannt wurde. Die Konvention regelt den gesamten Lebenszyklus von Quecksilber, einschließlich Produktion, Handel, Verwendung und Entsorgung. Die Einhaltung des Übereinkommens ist essenziell, da Quecksilber ein langlebiges Umweltgift ist, das sich global verbreitet und schwere Gesundheitsschäden verursachen kann. Durch internationale Zusammenarbeit sollen Emissionen reduziert und die Belastung von Mensch und Umwelt minimiert werden. Deutschland setzt die Vorgaben der Konvention seit 2018 durch die EU-Quecksilberverordnung um.
Das Stockholmer Übereinkommen ist ein internationales Abkommen, das darauf abzielt, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen (POPs) zu schützen. POPs sind langlebige organische Chemikalien, die sich in Organismen anreichern und schädliche Auswirkungen auf Menschen und Tiere haben können. Das Übereinkommen wurde 2001 verabschiedet und trat 2004 in Kraft. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, die Herstellung, Verwendung und Freisetzung von POPs zu reduzieren oder zu eliminieren. Die Einhaltung des Übereinkommens ist essenziell, da POPs aufgrund ihrer Stabilität und Mobilität global verbreitet werden und somit auch in Regionen auftreten können, in denen sie nie produziert oder verwendet wurden. Die kontinuierliche Anpassung und Erweiterung der Liste der regulierten Stoffe im Rahmen des Übereinkommens trägt dazu bei, neue Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.
Das Basler Übereinkommen ist ein internationales Abkommen, das die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und deren
Entsorgung regelt. Es wurde 1989 in Basel unterzeichnet und trat 1992 in Kraft. Ziel ist es, die Umwelt und die menschliche Gesundheit vor den Risiken gefährlicher Abfälle zu schützen. Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, die Verbringung solcher Abfälle zu kontrollieren und nur unter sicheren Bedingungen zu erlauben. Es fördert die Minimierung der Abfallmengen und die umweltfreundliche Entsorgung. Die
Einhaltung des Basler Übereinkommens ist essenziell, da gefährliche Abfälle ohne angemessene Kontrolle in Entwicklungsländer gelangen können, was dort zu Umweltverschmutzung und Gesundheitsproblemen führt. In Deutschland ist das Umweltbundesamt die zuständige Behörde für die Umsetzung des Übereinkommens und fungiert als Anlaufstelle für Informationen und Genehmigungen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
Sanktionen sind Maßnahmen, die als Reaktion auf Regelverstöße ergriffen werden, um die Einhaltung von Gesetzen sicherzustellen. Im
Kontext des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) überwacht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und ahndet Verstöße entsprechend. Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten können Unternehmen mit Bußgeldern belegt werden. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro kann das Bußgeld bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Für kleinere Unternehmen können Bußgelder bis zu 800.000 Euro verhängt werden. Rechtswidrig handelnde Unternehmen können von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Die Dauer dieses Ausschlusses kann bis zu
drei Jahre betragen und hängt von der Schwere des Verstoßes sowie der Höhe des verhängten Bußgeldes ab. Die spezifischen Regelungen hierzu sind in § 22 des LkSG festgelegt. Das BAFA ist mit umfassenden Kontrollbefugnissen ausgestattet, um die Einhaltung des LkSG zu überwachen und Verstöße konsequent zu sanktionieren.
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.